Es gibt viele Menschen, die krank sind und die auf ein Spenderorgan – i. d. R. Niere, Leber, Lunge, Herz, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm – angewiesen sind, wenn sie überleben wollen. Aktuell in Deutschland etwa 9.000. Solche Organe sind nur auf dem Wege der Organspende möglich. Die Organentnahme wird nur dann vorgenommen, wenn bei einer Person eindeutig der Hirntod festgestellt worden und das Organ noch funktionsfähig ist. Das ist eine typische Unfallopfer-Situation. Nur existieren viel mehr Kranke als Unfallopfer da sind und deswegen gibt es schon seit Beginn der Transplantationsgeschichte einen Mangel an Spenderorganen. Außerdem muss der Spender zuvor explizit sein Einverständnis zur Organentnahme gegeben haben, bspw. in Form des Mitführens eines Organspendeausweises.
Das jedoch behebt den Mangel an Organen auch nicht – die Anzahl an Spenderorganen ist sogar leicht rückläufig. Nun hat ein Gesundheitsministerdarsteller – Jens Spacken oder so, der genaue Name fällt mir gerade nicht ein – das Ei des Kolumbus entdeckt: Ab dem 1. Oktober 2022 sollen demnach alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich als Spender gelten! Außer wenn man zu Lebzeiten dem explizit und schriftlich widerspricht. Was bedeutet das? Das bedeutet unter Strich nichts anderes, als dass der Staat, der ja bekanntlich für seine Bürger da sein soll, seine Bürger als Eigentum betrachtet. Mehr noch: Der Volksvertreter, der ja bekanntlich sein Volk vertreten soll, betrachtet das mit so einer Regelung de facto als seine Sklaven, mit denen er machen kann was er will.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bin durchaus für die Organspende. Aber NICHT in der Form, in der ein anderer irgendwelche Besitzansprüche auf mich erhebt! Das macht den Bürger nämlich zum Freiwild! Wenn er es dennoch tut, dann muss er zumindest den Hinterbliebenen auch eine adäquate Gegenleistung für das Ausschlachten des Kadavers (denn um etwas anderes handelt es sich ja nicht) zukommen lassen. Oder, anders ausgedrückt: Bei einer Zwangsentnahme von Organen hat der Staat, wenn er die Zwangsentnahme schon befürwortet bzw. anordnet, auch gefälligst die Bestattungskosten zu tragen – oder doch zumindest irgendwas in der Richtung! Alles andere ist nämlich Diebstahl! So sehe ich das.
Aber das ist noch längst nicht alles, denn es gibt ja auch noch die so genannten Kontraindikationen. Dazu ein Beispiel: Ich war bisher dreimal zur Blutspende und bin dreimal unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt worden. Weil ich ich zwei tropische Infektionen, Krebs, zwei Giftschlangenbisse und einen Unfall mit radioaktiver Kontamination überlebt habe. Ich hätte zwar kein Problem damit, Organe zu spenden – aber würde der Empfänger das überhaupt überleben? Wenn schon mein Blut für einen Empfänger viel zu riskant ist, was ist dann erst im Falle meines Ablebens mit meinen Organen? Eine Organspende verbietet sich bisher immer dann, wenn der Spender an einem metastasierenden Krebsleiden, an einer aktiven und verbrauchenden Infektion, der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit beziehungsweise anderen Prionen-Erkrankungen oder einer chronischen Organfunktionsstörung leidet. Eine HIV-Infektion bspw. ist (wie man bei Wikipedia nachlesen kann) KEIN Ausschlusskriterium. Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen?
Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht wöchenlich das „Epidemiologische Bulletin„. Darin werden die durchaus kritischen Infektionskrankheiten aufgeführt, mit denen ich selbst es im Falle eines Organempfangs (!) auf gar keinen Fall zu tun bekommen möchte. Das sind in ganz Deutschland Jahr für Jahr rund 20.000 NEUE Fälle. Anders ausgedrückt: Wenn der Staat eine Organzwangsentnahme anordnet, dann besteht eigentlich immer auch die Gefahr, sich irgendeine ziemlich fiese Erkrankung zusätzlich zuzuziehen – und die Wahrscheinlichkeit dafür ist offensichtlich nicht gerade klein! Zum Vergleich: Bei jedem neuen Medikament müssen zig Prüfungen und Studien durchlaufen werden, bevor man es am Menschen verwenden darf. Bei den Vorstellungen eines Jens Spacken (oder so ähnlich) wird all das vom Tisch gewischt.
War’s das? Nein! Das Schlimmste habe ich mir bis zum Schluss aufgehoben. Die Vorstellungen des Spacken gehen nämlich noch weiter. Er fordert zusätzlich eine Debatte über Lebendspenden – Zitat: „Nach heutiger Rechtslage dürfen sich nur enge Angehörige und nahestehende Personen zu Lebzeiten Organe spenden. Experten fordern etwa, solche Lebendspenden auf einen größeren Personenkreis auszudehnen.“ Von da aus bis zum Organhandel ist es kein weiter Weg mehr und wer würde letztlich wirklich davon profitieren? Der Ausgeschlachtete sicherlich nicht! Und auch hinsichtlich eines derartigen Organhandels könnte der Staat durchaus mitmischen und profitieren, wie die unrühmlichen Äußerungen von Mitarbeitern des Jobcenters Duisburg aus dem Jahr 2004, zurückgehend auf einen gewissen Professor, belegen – hier noch einmal kurz zur Erinnerung der Wortlaut im damaligen (und heute nicht mehr verfügbaren) Jobcenter-Forum:
Schreibender: Verdachtschöpfer
Datum: 25.08.2004, 11:15:11
Beitrag: Idiotenwiese hat geschrieben „Professor fordert legalen Organhandel zur Finanzierung des Lebensminimums. Blöder Vorschlag, wäre doch nur Vermögensumwandlung.“ Allerdings ist das Vermögen dann verwertbar und überschreitet eventuell die Schönvermögensgrenze. Wenn endlich mal die „Lizenz zum Ausschlachten“ käme, Organfreigabe also wie in manchen Ländern die Regel wäre, müsste man solchen Blödsinn nicht diskutieren.
Darauf kam als Antwort:
Schreibender: H.
Datum: 11.03.2005, 06:46:47
Beitrag: Bei den niedrigen Vermögensgrenzen im SGB XII hätte wohl jeder Leistungsempfänger Vermögen. Also bis zur Verwertung (bis passender Empfänger gefunden) dann ggf. ein Darlehen und dann erst mal z. B. von der Leber leben … Also die Anträge ergänzen, welche Organe sind noch vorhanden und können vorrangig eingesetzt werden? Aber was, wenn wirklich jemand gegen Geld seine Organe verkauft. Ist das Geld dann Vermögen (war ja eigentlich schon vorher da, nur in anderer Form) oder eine einmalige Einnahme?
Man beachte: Hier unterhalten sich Behördenvertreter, deren Aufgabe eigentlich darin bestehen sollte, Bedürftigen zu helfen, über das gewollte Ausschlachten eben Derselben. Seinerzeit führten diese lebens- und menschenverachtenden, grundgesetzwidrigen Vorstellungen zum Skandal. Das Sozialforum der Stadt Duisburg wurde daraufhin (zumindest für die Öffentlichkeit) geschlossen.
Doch im Handelsblatt stand fünf Jahre später zu lesen: „Organhandel benötigt einen freien Markt“. Es kommt eben alles irgendwann mal wieder! Mit anderen Worten: Sollte der Organhandel legalisiert werden – und eben genau das scheint der Jens Spacken (oder wie der heißt) ja zu fordern – dann muss jeder ALG-II-Antragsteller davon ausgehen, dass er ein fiktives „Vermögen“ mit sich rumschleppt. Das ist zunächst auszugeben, bevor Hartz-IV bewilligt wird. Bedeutet: Das Ausschlachten des Arbeitslosen wird vom Staat angeordnet!
Dass das GG (Art. 2 Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) bei Hartz-IV-Abhängigen nicht greift, wissen wir ja leider schon zur Genüge. Ist der Organhandel erst einmal freigegeben, bedarf es nur noch einer gesetzlichen Regelung, ab wann welcher Hartz-4-Empfänger im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zu welchem Zeitpunkt seines Hartz-4-Bezuges zu welcher Organspende zu verpflichten ist. Mal ehrlich: Im Dritten Reich hat man als „störend“ empfundene und als Sündenböcke missbrauchte Mitmenschen vergast. Inzwischen scheinen gewisse Kreise da fortschrittlicher geworden zu sein. Auch hat sich wohl die Zielgruppe geändert. Deswegen ist die ganze Diskussion über die Organspende in meinen Augen nur noch KuK – Krank und Kaputt!
Gegenvorschlag zu Jens Spacken (oder so): Jeder, dem es mit der Organspende wirklich ernst ist, lässt sich vom Arzt untersuchen und bekommt bei wirklicher Eignung ein Spenderkärtchen. Im Gegenzug übernimmt Vater Staat im Fall der Fälle die Bestattungskosten. Ich weiß zwar nicht, ob das die Spendenbereitschaft erhöhen würde, denke aber, dass damit allen geholfen wäre! Vor allem aber würden demokratische Spielregeln eingehalten werden – was ich bei dem Vorschlag von Jens Spacken (oder wie auch immer …) nicht als gewährleistet ansehe!
ganz so schwarz würde ich die organspende nicht malen.
im letzten jahr, zweite jahreshälte, war ich bereit, mich bei der dkms zu regiestrieren.
es gab einen konkreten fall aus niedersachsen, die brauchte knochenmark.
beim anklicken musste ich feststellen, dass bei 55 lebensjahren schluß mit dem spenden ist. da ich schon 58 sommer alt war, wollten die mein knochenmark nicht mehr.
warum das so ist… wer weiß.
laut einer psychiaterin darf ich nicht mal blut spenden wegen der psychopharmaka, die ich einnehmen muß.
ich denke ab einem gewissen alter kommen eigene organe nicht mehr zum einsatz der spende weil zu alt.
der vorschlag von jens spahn wird sicher noch viel diskutiert werden bevor der gesetzgeber eine entscheidung fällt.
die zahl der verkehrstoten ist seit jahren rückläufig.
daran sind promillegrenzen, der sicherheitsgurt und tempolimits schuld. 😉
im jahr 1975 soll es noch 20.000 verkehrstote gegeben haben.
btw, ob ich als spenderin mit gesunder ernährung doch als raucherin in frage käme, wäre mir nach dem ableben egal.
hauptsache ich bekomme ein begräbnis.
allerdings würde ich bestimmten menschen mit sicherheit keine organe spenden. 😀
einen organspende ausweis habe ich jedoch nicht.
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Wäre schön, wenn ich wirklich „nur schwarz sehen“ würde … ABER: Wir leben in einem Land, das dem Wahnsinn des Neoliberalismus anhängt und da winkt ein riesengroßes, ungenutztes Geschäft! Ob es vor dem Hintergrund wirklich nur schwarz sehen ist wage ich ernsthaft zu bezweifeln …
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heute entscheidet der bundestag über die widerspruchsregelung. warten wir die entscheidung ab.
im grunde hast du ja recht, aber ich bezweifel das dahinter die von dir beschriebene kriminelle absicht stecken kann.
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wir müssen ja nicht immer einer meinung sein, auch wenn wir befreundet sind, oder?
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Nochmal meine wesentlichen Kritikpunkte:
– Medizinische Kontraindikationen bleiben unbeachtet.
– Einmal angeleiert wird sich das Geschäft mit den Organen ausweiten und der Geschäftemacher ist der Staat.
– Der Staat betrachtet seine Bürger (spätestens nach deren Ableben) als sein Eigentum.
Bewusst krasses Beispiel zum letztgenannten Punkt: Stell‘ dir vor, du fütterst über die Jahre hinweg ein Schwein an, um daraus Nahrungsmittel zu gewinnen. Jetzt kommt der Staat, nimmt es dir weg, schlachtet es aus und wirft dir die unverwertbaren Reste zur Entsorgung vor die Tür. Würde dich das begeistern? Ich bin NICHT gegen die Organspende! Aber wenn schon, dann soll Vater Staat gefälligst meine Hinterbliebenen in Ruhe lassen und auch für die Beseitigung der unverwertbaren Reste sorgen – und nicht bloß abkassieren! Damit sind wir beim ersten Punkt: Wer garantiert mir denn, dass sich der Staat – gerade auch vor dem Skandal mit dem Duisbuger Jobcenter im Jahr 2005 – auf Tote beschränken wird? Ich für meinen Teil traue der abhobenen, geldgeilen Bande mittlerweile jede nur erdenkliche Schlechtigkeit zu … – und ich bin, verdammt nochmal, niemandes Eigentum! Allein das zeigt doch schon, wie unsere so genannten „Volksvertreter“ wirklich ticken!
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wir beide haben unterschiedliche erfahrungen gemacht.
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Fakt ist, eine allgemeine Organspendepflicht außer man hat sich schriftlich explizit dagegen ausgesprochen, ist de facto, wie oben bereits angemerkt eine in Besitznahme aller Körper aller BRD Angehörigen. Damit ist die Büchse der Pandorra weit geöffnet. Damit kann im Namen des Guten und Edlen jede weitere staatlich verordnete „Vergewohltätigung“ verpflichtend werden. Und ich bin sicher entsprechende „Geschäftsmodelle“ werden nicht auf sich warten lassen. Mit diesem scheinbar so gutmenschlich daherkommenden Gesetzt wird eine grundlegende Grenze der Selbstbestimmung überschritten!
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und wer garantiert mir dass mit dem sogenannten „Hirntod“ mein Sterbeprozess bereits vollständig abgeschlossen ist, die Seele vollständig aus dem Körper ausgetreten ist? Der Restkörper wird ja am Leben erhalten. Wer garantiert mir, dass ich das Ausgeschlachtet werden nicht noch voll mitbekomme mit allen Schrecken und Schmerzen?
Weil ein Klüngel der materialistischen Wissenschaft eine Seele nicht anerkennt, und das quasi mit Religions-Dogmatischer Bestimmtheit, darf sich der Vasall Staat via Gesetz dann an allen Menschenkörpern vergreifen (außer es wurde explizit widersprochen). Was ich gerade noch verstehe ist, wenn eine junge! Mutter mit einigen Kindern ihr Leben verlängern will. Aber was da sonst so läuft an zwanghaften Weiterlebenwollen um jeden Preis ist heutzutage abartig. Ich plädiere für das Recht auf einen staatlich garantierten friedlichen und ungestörten Sterbeprozess……ohne das erst einfordern zu müssen!
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die widerspruchsregelung ist entschieden worden. das bedeutet, ich muß mich als organspenderin ausweisen, damit nach dem festgestellten hirntod meine organe entnommen werden dürfen.
der status quo ist erhalten blieben.
mir ist auch nicht egal was nach meinem ableben mit meinem körper passiert.
allerdings aus anderen motiven.
asmodis, jetzt im vertrauen gesagt und öffentlich:
ich war einmal ähnlich wie du dem staat gegenüber eingestellt. nur das schlimmste vermuten bei allem was sich tut.
das wurde von ehemaligen wg mitbewohnern unterstützt und gefördert.
deshalb ist der verfolgungswahn, den ich dann mit dem einsetzen der schizophrenie entwickelte, ein induzierter gewesen.
deshalb fällt es mir schwer, dich zu unterstützen.
wie anfällig ich für einiges bin, ist mir viel zu spät in den sinn gekommen und diese erkenntnis ist bitter.
allerdings weiß ich um deine schlechten erfahrungen mit teilen des staates und bin mir auch sicher, dass du die wahrheit sprichst. daran habe ich keine zweifel.
gib einem menschen macht und er wird sie missbrauchen. das fängt in der keimzelle des staates, in der familie, an.
der vater oder die mutter schlagen kinder aus verschiedenen gründen. diese demütigungen setzen sich in der schule fort.
doch hier habe ich das gegenteil auch erlebt.
nicht alle menschen mit machtbefugnissen sind verbrecher.
ich will hier nix relativieren, aber bitte differenzieren.
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