„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.“
(Mark Twain, US-amerikanischer Journalist und Schriftsteller, 1835-1910)

Als ich dieses Zitat bei FB teilte, da erhielt ich darauf einen äußerst aufschlussreichen Kommentar. Der lautete: „Da kluge Menschen überaus selten sind und es unwahrscheinlich ist, dass die alle in den Regierungen sitzen … – die Antwort erübrigt sich wohl.“ Eine Regierung wird von Politikern repräsentiert. Die sind für gesetzliche Rahmenbedingungen zuständig. Manchmal allerdings … tun sie sie etwas Zuviel des Guten. Neulich auch wieder, am Donnerstag, dem 14.05.2020 im Deutschen Bundestag. Während die Corona-Krise die Medien dominiert, läuft im Hintergrund alles weiter. Auch die Demontage der Meinungsfreiheit? Auf diesen Gedanken könnte man nämlich verfallen, wenn man sich einmal anschaut, was unsere so genannten „Volksvertreter“ da still, leise und heimlich – na ja nicht ganz, aber zumindest doch ziemlich unbeobachtet – verbrochen, äh…, verabschiedet haben. Da geht es nämlich um die EU.

Die EU geht, so man Wikipedia trauen darf, auf Bestrebungen zurück, durch gezielte wirtschaftliche Verflechtungen militärische Konflikte für die Zukunft zu verhindern sowie durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Bürger zu steigern. Das sind durchaus lobenswerte Zielsetzungen gewesen. Es hat Jahrzehnte gebraucht, bis es eine gemeinsame Währung gab, einheitliche Stromversorgung, offene Grenzen, Reisefreiheit, Arbeitsfreiheit usw. Nicht alles ist dabei glatt über die Bühne gegangen und Kritik war mitunter nicht nur durchaus berechtigt, sondern hat auch zu Nachbesserungen geführt. Mit der Reglementierung des Krümmungsradius von Gurken oder Bananen, mit wieviel Wasser man sein Geschäft runterzuspülen hat oder wie stark ein Staubsauger den Staub aufsaugen darf hat man sich nicht so schwer getan. Auch nicht mit finanzieller … nun ja, nennen wir es mal vorsichtig: Risikobereitschaft. Inklusive aller damit verbundenen Folgen. Fragt doch einfach mal einen Griechen, was der von der EU hält. Oder jeden zweiten Engländer, denn Großbritannien ist ja bekanntlich wieder ausgetreten.

Worauf ich hinaus will: Im Verlauf der vergangenen Jahre mehrten sich die skeptischen und die EU-kritischen Stimmen. Ganz und gar nicht zu Unrecht, wie ich finde, denn wo ungefragt in die Essgewohnheiten, in den Toilettengang und in den Hausputz eingegriffen wird (vgl. die o. a. Beispiele) und man zudem noch zur Finanzierung dubioser Rettungsschirme für andere herangezogen wird, da ist es mit Demokratie und Meinungsfreiheit möglicherweise nicht mehr allzuweit her. Doch damit ist jetzt Schluss! *TATAA!* Seit vergangenen Donnerstag – es lebe die Meinungsfreiheit in der EU! – kann man nämlich für bis drei Jahre in den Bau wandern, wenn man seine nicht zustimmende Meinung zur EU unvorsichtigerweise zum Besten gibt. Klingt unglaublich? Ist aber so. Hat unser Bundestag nämlich beschlossen. Vordergründig geht es dabei lediglich um Hymne und Flagge der EU. Wenn man aber den Links folgt, dann findet sich da noch mehr.

In der Begründung wird nämlich gesagt (Zitat): „Die Einführung des § 90c StGB stellt die Verunglimpfung der europäischen Flagge und der Hymne unter Strafe und kann damit – in bestimmten Fallkonstellationen – ein Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Absatz 3 des Grundgesetzes darstellen.“ Und etwas weiter unten: „Das Recht zur Meinungsäußerung muss zurücktreten, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen eines anderen entgegenstehen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ist auf Grund aller Umstände des Falles zu ermitteln …“ Anders ausgedrückt: Die EU wird über das Grundgesetz gestellt; was Meinungsfreiheit ist bestimmt sie. Und inwieweit eine freie Meinungsäußerung über die EU noch zulässig ist, müssen im Einzelfall künftig wohl die Gerichte entscheiden.

Das bedeutet: Zustimmung zur EU in allen Punkten ist weiterhin erlaubt. Alles andere hingegen … Wir werden uns somit hinsichtlich kritischer Stimmen zur EU wohl an neue Formulierungen gewöhnen müssen. So etwa nach dem Muster: „Meine Meinung über die EU ist nicht öffentlichkeitstauglich …“ oder „Wenn ich meine Meinung über die EU offen sage dann drohen mir bis zu drei Jahren Knast … oder „Da wir Meinungsfreiheit haben und meine Meinung über die EU ein Straftatbestand ist könnte ein Teil meiner Antwort Sie verunsichern …“ Jedenfalls sowas in der Richtung. Ob das noch im Sinne der Gründerväter der EU sein kann?!? Oder ob derartige Regelungen nur noch die letzten Zuckungen eines in Reanimation befindlichen Patienten sind? Also vergesst nicht: Jubeln dürft ihr alle! Mehr aber auch nicht, denn die abweichende Meinung ist ein Verbrechen.